Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde in 2001 abgeschafft, sie gilt nur noch für die Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren wurden. Für den Lektor heißt das, dass er sich selbst um seine Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern muss.
- Daher kommt heutzutage wohl kaum jemand drum herum, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Keine unwichtige Rolle spielt auch das Einkommen, wenn jemand tatsächlich Anspruch auf die gesetzlichen Versicherung haben sollte: Ist das Einkommen eher niedrig, sind auch die Rentenansprüche nicht sehr hoch und reichen kaum zum Leben.
- Für die älteren Versicherten, für die die Berufsunfähigkeitsversicherung durch den Staat immer noch in Frage kommt, ergeben sich aber dennoch Einschränkungen. Sie bekommen nur noch 75 Prozent der ursprünglichen Rente. Die Versorgungslücke, die sich dadurch ergibt, ist auch für sie nicht ganz unerheblich.
- Wer nicht komplett unfähig ist zu arbeiten, kann aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung immer noch berufstätig sein.
- Wer noch für mindestens sechs Stunden am Tag arbeiten kann, der hat keinen Anspruch auf die Zahlung einer gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente. Er muss eine Tätigkeit ausüben, auch wenn er damit sozial und gehaltsmäßig absteigt.